Aktuelle Informationen zur Unterrichtslage des Schuljahres 2020/2021
Liebe Schülerinnen und Schüler,
in der Woche vom 12. bis 16. April werden folgende Abschlussklassen Präsenzunterricht wie vor den Osterferien erhalten:
AV2, AV4, HS1A, HS2A, HS2B, HH12BA, HH12BB, HH12BC, HH12BD, HH12FA, HH12FB, FOS12B, FA13A, FA14A, FA15A, IA13A, IFK2, G13A, G13B, WO1, ZFAO1 und ZFAO2.
Für alle anderen Schülerinnen und Schüler wird Unterricht im Distanzlernen stattfinden.
Ihre Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer werden Sie informieren.
Grundsätzlich besteht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer eine Testpflicht. Alle Schülerinnen und Schüler werden am Montag in der jeweils ersten Stunde einen Selbsttest machen. Die Tests, die eingesetzt werden, sind die Ihnen bekannten. Ausnahmen gelten nur für die Schülerinnen und Schüler, die eine Bescheinigung eines Testzentrums haben, welches nicht älter als 48 Stunden sein darf. Schülerinnen und Schüler, die nicht bereit sind, sich testen zu lassen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Die Regelungen hinsichtlich positiver Selbsttests gelten analog den Regelungen von vor den Osterferien.
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Erkrankung nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, müssen sich im Sekretariat per Mail an info@hubertus-schwartz-soest.de krankmelden.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.
Freundliche Grüße
Thomas Busch
(Schulleiter)
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder,
die Coronabetreuungsverordnung wird ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vorsehen, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen. Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal müssen keine MNB tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie – vor, während oder nach dem Unterricht – ihre Sitzplätze verlassen.
Schulen können sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine MNB zu tragen.“ (SchulMail vom 31.08.2020)
Wir möchten im Konsens zwischen unseren Schülern*innen und Kolleg*innen erreichen, dass neben den aufgeführten Bereichen – Gänge und Flure sowie auf dem Schulhof – auch im Unterricht, wann immer es erforderlich erscheint, eine MNB getragen wird, da u.a. besonders gefährdete Personen einen besonderen Schutz benötigen.
Dabei müssen die Lerngruppengröße und/oder die räumlichen Gegebenheiten genauso berücksichtigt werden wie die unterschiedlich ausgeprägten gesundheitlichen Dispositionen oder verschiedenen Phasen der methodischen Ausgestaltung des Unterrichts.
Wir hoffen, dass wir Lösungen erarbeiten können, die den solidarischen Gedanken des „Maskentragens“ widerspiegeln, gleichzeitig aber auch für eine Erleichterung bei allen Beteiligten sorgen.
Wir empfehlen daher, nachdrücklich an die Solidarität und Vernunft der Schüler*innen zu appellieren und die Notwendigkeit des Tragens einer MNB je nach Situation auch im Klassenraum zu betonen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe
Freundliche Grüße
Thomas Busch und Hans Nolte
Hygieneregeln an unserem Berufskolleg
Um vor allen den Schutz der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte sowie aller am Schulleben Beteiligten sicherzustellen, sind zu Beginn des Schuljahres folgende Hygieneregeln unbedingt zu beachten:
Hygieneregeln
- Alle Personen, die sich in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske (sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 und höheren Standards jeweils ohne Ausatemventil oder mit diesen vergleichbaren Masken (KN95/N95) zu tragen.
- In den Unterrichtsräumen besteht Maskenpflicht, Lehrerinnen und Lehrer dürfen die Maske abnehmen, wenn sie einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten.
(Folgende Regelung gilt lt. Coronabetreuungsverordnung vom 16. 2.21:
„für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal bei Tätigkeiten im Unterrichtsraum außerhalb der Sitzbereichs der Schülerinnen und Schüler, wenn gemäß den Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum sowie eine Maximalbelegung von 1 Person je 10 Quadratmeter eingehalten wird; beschränkt sich die Tätigkeit auf die Betreuung von Kindern und erfolgt eine regelmäßige Lüftung der Räume, kann die Maske bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern auch unabhängig von der Raumbelegung vorübergehend abgenommen werden“). - Auf den Fluren gilt grundsätzlich ein Abstandsgebot. Um insbesondere vor Beginn des Unterrichts, sind nach den Pausen in den Fluren größere Ansammlungen zu vermeiden. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Lehrerinnen und Lehrer dafür sorgen, dass beim Schellen die entsprechenden Räume aufgeschlossen sind.
- Vor Beginn des Unterrichts waschen sich alle Schülerinnen und Schüler die Hände und desinfizieren sich diese anschließend.
- Essen ist grundsätzlich in den Klassenräumen untersagt.
- Die Sitzordnung der Schülerinnen und Schüler ist für jeden Raum zu dokumentieren und in dieser Form durchgängig einzuhalten. Insbesondere der Anwesenheitskontrolle kommt zudem eine wichtige Bedeutung zu. Die vorgegebene Sitzordnung ist in den Räumen in dieser Form beizubehalten.
- Bei einem Raumwechsel einer Klasse müssen die Tische der Schülerinnen und Schüler flächendesinfiziert werden. Alle Lehrerinnen und Lehrer erhalten dazu vom Hausmeister eine entsprechende Sprühflasche mit Flächendesinfektionsmitteln.
- In den Klassenräumen ist aus hygienischen Gründen auf eine gute Durchlüftung zu achten.
- Sportunterricht findet möglichst im Freien statt. Alternativ denkbar sind vor allem theoretische Unterrichtseinheiten. Näheres regelt die Fachkonferenz Sport.
- Im Bereich der Toiletten ist auf eine exakte Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Das abschließende Händewaschen ist dabei selbstverständlich. Eventuelle Verschmutzungen sind umgehend dem Hausmeister zu melden.
- Für den Bereich des Kiosks gilt eine Einbahnstraßenregelung.
- Der Freiraum vor den Räumen 007 und 006 und dem Kiosk im Keller ist bis auf Weiteres kein Pausenraum mehr. Schülerinnen und Schüler, die am Kiosk einkaufen, müssen nach dem Einkauf diesen Bereich sofort verlassen.
- Schülerinnen und Schüler, die in den Pausen essen oder trinken, müssen einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten.
- Jede Form von direkten Kontakten, insbesondere Umarmungen, sind nicht erwünscht.
- Auf den Bürgersteigen ist beim Abnehmen der Masken zwingend ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzubehalten.
Freundliche Grüße
Thomas Busch und Hans Nolte
(Schulleitung)
Schaubild des Schulministeriums NRW zum Verhalten bei einer Erkältung
Angebot der Schullaufbahnberatung
Falls Sie Fragen hinsichtlich der Bildungsgangwahl (Informationen s. hier) für die Einschulung im kommenden Schuljahr 2020/2021 haben, können Sie gerne eine E-Mail an info@hubertus-schwartz-soest.de schreiben. Diese Mail wird an das Beratungsteam weitergeleitet und Sie erhalten zeitnah eine Antwort.
Angebot der Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit am Hubertus-Schwartz- Berufskolleg bietet regelmäßige Sprechstunden in der Zeit von Montag bis Freitag 7:00-15:30.
Außerdem sind wir per Email und telefonisch weiterhin für Sie erreichbar.
Frau Sohl : bsohl@hubertus-schwartz-soest.de , tel.015142433021
Frau Stöppel : dstoeppel@diakonie-ruhr-hellweg.de ,tel. 0151 6410 5058
Frau Meier: bmeier@diakonie-ruhr-hellweg.de, tel. 015116236195
Wenn wir nicht erreichbar sein sollten, können Sie sich im Notfall an folgende Nummern wenden:
Telefonseelsorge: 08001110111 / 08001110222
Sozialpsychiatrischer Dienst Kreis Soest: 02921/302174
Giftnotruf: 0228/19240
Polizei: 110
Feuerwehr: 112
Gesprächsangebot des Krisenteams
Aufgrund der besonderen Zeit, die wir gerade alle durchleben, macht das Krisenteam allen Schülerinnen und Schülern ein Gesprächsangebot, um mit jemandem reden zu können, wenn andere Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner fehlen. Jedes Gespräch wird vertraulich behandelt!
Das Krisenteam des Hubertus-Schwartz-Berufskollegs bietet jeder Schülerin und jedem Schüler an, sich an die Mitglieder per E-Mail oder Telefon zu wenden. Derzeit arbeiten folgende Lehrerinnen und Lehrer mit: Frau K. Adamowicz, Frau A. Akcay, Frau O. Lewandowsky, Herr T. Arenhövel, Herr C. Winkler, Herr U. Rudnick.
Bitte nehmen Sie zunächst mit Pfr. Uwe Rudnick per E-Mail oder Telefon Kontakt auf:
urudnick@hubertus-schwartz-soest.de
besser:
RKU-HSBK@t-online.de oder 02921 9819673.
Haben Sie den Wunsch, mit einer anderen Person des Teams zu sprechen, leitet Herr Rudnick Ihre Anfrage gerne weiter. Dafür benötigt er Ihre Kontaktdaten.
Sie können sich jederzeit an Herrn Rudnick wenden (auch während der Ferien), am besten tagsüber, in Notfällen auch 24 Stunden am Tag. Bitte sprechen Sie notfalls eine kurze Nachricht auf den Anrufbeantworter. Bitte vergessen Sie nicht Ihren Namen zu nennen und Ihre Telefonnummer zu hinterlassen, vor allem, wenn Sie die Übermittlung Ihrer Telefonnummer unterdrückt haben. Dieses Angebot gilt für alle Schülerinnen und Schüler und ist nicht von einer Religionszugehörigkeit abhängig!
Scheuen Sie sich nicht, mit Herrn Rudnick Kontakt aufzunehmen.
Informationen zum E-Learning
Liebe Schülerinnen und liebe Schüler,
in den kommenden Wochen werden wir per E-Mail mit Ihnen im aktiven Austausch sein. Bitte achten Sie daher darauf, dass Ihre E-Mail-Konten über genügend freie Kapazitäten verfügen. Nur so können Sie wichtige Informationen von uns erhalten. Ansonsten kommen unsere E-Mails an Sie mit der Meldung „Postfach voll“ o. ä. zurück.
Freundliche Grüße
Die Schulleitung
Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit
In Kooperation mit der Agentur für Arbeit Soest wird eine Studien- und Berufsberatung durch das Team der Agentur für Arbeit angeboten. Frau Krabbe, Studien- und Berufsberaterin der Agentur für Arbeit, informiert in allen Fragen rund um Studium, Berufsausbildung und Arbeitsmarkt. Es besteht ein Kooperationsvertrag mit der Agentur für Arbeit.
Aktueller Hinweis: Eine Studien- und Berufsberatung am Hubertus-Schwartz-Berufskolleg findet derzeit nicht vor Ort statt.Telefonisch und per E-Mail ist die für das HSBK zuständige Berufsberaterin für Sie weiterhin da.
Aktuelle Informationen der Arbeitsagentur Meschede-Soest:
Informationen zu den anstehenden Praktika
Die Praktika zum Zeitraum Osterferien (dies betrifft die G12, die IA12, die FA12 und FA14) werden nicht stattfinden. Ob diese zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden oder ob sie gar nicht absolviert werden müssen ist nach derzeitigem Kenntnisstand noch offen. Laut Aussage des Ministeriums für Schule und Bildung sollen Schülerinnen und Schüler durch das Nicht-Absolvieren der Praktika keine Nachteile entstehen.
Informationen für Ausbildungsbetriebe
Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder,
aufgrund der aktuellen Krisenlage mussten wir den Präsenzunterricht in der Berufsschule einstellen, so dass die Schülerinnen und Schüler in den Ausbildungsbetrieben verbleiben. Selbstverständlich werden wir aber eine Mindestbeschulung über E-Mail-Verteiler und/oder Lernplattformen wie MOODLE und NETMAN sicherstellen.
Wir möchten Sie daher bitten, Ihren Auszubildenden im Laufe einer Arbeitswoche ein entsprechendes Zeitfenster zur Verfügung zu stellen, damit sie die von der Schule zur Verfügung gestellten Materialien und Arbeitsaufträge bearbeiten können.
Insofern werden Sie den Vorgaben des § 15 BBiG (Freistellung für die Teilnahme am Berufsschulunterricht) vollumfänglich gerecht.
Für alle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung
Über folgenden Link erhalten Sie Zugang zum Archiv des MSB hinsichtlich der Schulmails zur Corona-Pandemie:
Informationen zur Corona-Pandemie des MSB NRW
Thomas Busch OStD, Schulleiter