Betriebe können Ihre Auszubildenden weiterhin über www. schulbewerbung.de anmelden .
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Voraussetzung: Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss Klasse 9)
Ziel: Erweiterter Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
Besonderheiten: Pflichtpraktika während der gesamten Schulzeit
Die Handelsschule I (gemäß § 2 Nr. 1 APO-BK Anlage B 1, Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung) ist ein einjähriges Vollzeitschuljahr. Dieser Bildungsgang vermittelt Ihnen einerseits berufliche Kenntnisse, die eine wichtige Basis für eine erfolgreiche Fachausbildung darstellen, und ermöglicht Ihnen andererseits den Erwerb eines dem Erweiterten Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) gleichwertigen Abschlusses
Wenn Sie bereits den Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 9) oder einen gleichwertigen Abschluss erworben haben, können Sie die Handelsschule I besuchen, denn dieser Bildungsgang kann auch als zehntes Vollzeitschuljahr (§ 37 Abs. 2 Satz 1 SchulG) besucht werden.
Im einjährigen Bildungsgang findet keine Abschlussprüfung statt.
Um den Erweiterten Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) zu erreichen müssen neben den notwendigen schulischen Leistungen auch zwei 15-tägige Betriebspraktika während des Schuljahres erbracht werden.
Sie erwerben die beruflichen Kenntnisse, wenn Sie die Leistungsanforderungen des Bildungsgangs erfüllen. D. h., wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden oder wenn die Leistungen in nur einem Fach mangelhaft sind.
Mit dem Erwerb der beruflichen Kenntnisse erwerben Sie einen dem ERweiterten Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) gleichwertigen Abschluss.
Um diesen Schulabschluss zu erreichen müssen neben den notwendigen schulischen Leistungen auch zwei 15-tägige Betriebspraktika während des Schuljahres erbracht werden.
Der erfolgreiche Besuch der Handelsschule I kann Ihnen auf die Berufsausbildung angerechnet werden (APO-BK Allgemeiner Teil § 1 Absatz 3 Ziffer 1).
Wenn Sie in der Handelsschule I einen dem Erweiterten Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) gleichwertigen Abschluss erworben haben, können Sie den Bildungsgang der Handelsschule II besuchen. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Handelsschule II erwerben Sie:
Im Fach Geschäftsprozesse im Unternehmen 2 erlernen Sie das Zehn-Finger-Tastschreiben, die Erstellung von Briefen mit Hilfe des Computers, die Anwendung von Microsoft-Office-Standardcomputerprogrammen und den Umgang mit dem Internet. Die Vermittlung erfolgt in gut ausgestatteten PC-Räumen.
Die Lerninhalte sind teils berufsbezogen, teils berufsübergreifend ausgerichtet und können durch ein Differenzierungsangebot ergänzt werden.
Unter beruflicher Orientierung im Bildungsgang Handelsschule (Typ-I) werden Maßnahmen angesehen, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht ihren Weg ins Berufsleben zu finden. Die bildungsgangübergreifenden Maßnahmen werden hier näher erläutert.
Die Handelsschule Typ-I nimmt obligatorisch an einem 3-wöchigen Betriebspraktikum teil. Die für diese Praktika angefertigten Praktikumsberichte werden nach Fertigstellung bewertet und vorgestellt.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Beratungslehrer zur Verfügung. Wenden Sie sich in diesem Fall an das Sekretariat, Telefon 02921 3664-0.
Bringen Sie bitte Ihre vorhandenen Unterlagen zur Berufsorientierung (Anschlussvereinbarung, Berufswahlpass o. ä.) zu den Beratungsterminen mit.
Den genauen Zeitraum für die Anmeldung (Februar) entnehmen Sie bitte unserer Homepage und den Tageszeitungen des Kreises Soest. Bitte melden Sie sich online unter www.schueleranmeldung.de an und reichen Sie folgende Unterlagen persönlich im Hubertus-Schwartz-Berufskolleg ein:
In der Zeit vom 15. bis zum 28. Februar können Sie sich direkt im Hubertus-Schwartz-Berufskolleg online anmelden. Gleichzeitig bieten Ihnen unsere Beratungslehrer eine individuelle Beratung an.
In dieser interaktiven Übersicht finden sich unsere möglichen Bildungswege wieder.
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Jeder Bildungsgang bietet Ihnen berufliche Kenntnisse im Bereich Wirtschaft und Verwaltung.
Gerne können Sie bei weiteren Fragen einen Beratungstermin vereinbaren.