Kurzprofil des Bildungsgangs:
Voraussetzung: Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss Klasse 9)
Ziel: Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 9)
Besonderheiten: Pflichtpraktika während der gesamten Schulzeit
Welche Zielsetzung verfolgt der Bildungsgang?
Die Handelsschule I (gemäß § 2 Nr. 1 APO-BK Anlage B 1, Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung) ist ein einjähriges Vollzeitschuljahr. Dieser Bildungsgang vermittelt Ihnen einerseits berufliche Kenntnisse, die eine wichtige Basis für eine erfolgreiche Fachausbildung darstellen, und ermöglicht Ihnen andererseits den Erwerb eines dem Erweiterten Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) gleichwertigen Abschlusses
Welche Voraussetzungen bestehen?
Wenn Sie bereits den Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 9) oder einen gleichwertigen Abschluss erworben haben, können Sie die Handelsschule I besuchen, denn dieser Bildungsgang kann auch als zehntes Vollzeitschuljahr (§ 37 Abs. 2 Satz 1 SchulG) besucht werden.
In welchen Fächern finden Prüfungen statt?
Im einjährigen Bildungsgang findet keine Abschlussprüfung statt.
Praktikum
Um den Erweiterten Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) zu erreichen müssen neben den notwendigen schulischen Leistungen auch zwei 15-tägige Betriebspraktika während des Schuljahres erbracht werden.
Welche Abschlüss können erzielt werden?
Berufliche Kenntnisse
Sie erwerben die beruflichen Kenntnisse, wenn Sie die Leistungsanforderungen des Bildungsgangs erfüllen. D. h., wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden oder wenn die Leistungen in nur einem Fach mangelhaft sind.
Erweiterter Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
Mit dem Erwerb der beruflichen Kenntnisse erwerben Sie einen dem ERweiterten Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) gleichwertigen Abschluss.
Um diesen Schulabschluss zu erreichen müssen neben den notwendigen schulischen Leistungen auch zwei 15-tägige Betriebspraktika während des Schuljahres erbracht werden.
Möglichkeiten im Anschluss an den Bildungsgang
Der erfolgreiche Besuch der Handelsschule I kann Ihnen auf die Berufsausbildung angerechnet werden (APO-BK Allgemeiner Teil § 1 Absatz 3 Ziffer 1).
Wenn Sie in der Handelsschule I einen dem Erweiterten Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) gleichwertigen Abschluss erworben haben, können Sie den Bildungsgang der Handelsschule II besuchen. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Handelsschule II erwerben Sie:
- den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder
- den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Q-Vermerk).
Stundenübersicht lt. Stundentafel

Unterrichtsinhalte
Im Fach Geschäftsprozesse im Unternehmen 2 erlernen Sie das Zehn-Finger-Tastschreiben, die Erstellung von Briefen mit Hilfe des Computers, die Anwendung von Microsoft-Office-Standardcomputerprogrammen und den Umgang mit dem Internet. Die Vermittlung erfolgt in gut ausgestatteten PC-Räumen.
Die Lerninhalte sind teils berufsbezogen, teils berufsübergreifend ausgerichtet und können durch ein Differenzierungsangebot ergänzt werden.