Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte/-r

Was machen Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte?

Auszubildende zu Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte werden in Rechtsanwalts- und Notarbüros unterschiedlicher Größe und Zusammenschlüsse ausgebildet. So findet die Ausbildung in Einzelkanzleien, in Rechtsanwaltssozietäten und sogenannten Partnerschaftsgesellschaften statt.
Rechtsanwälte sind Organe der Rechtspflege und als solche freiberuflich tätig. Sie spezialisieren sich zumeist in unterschiedlichen rechtlichen Fachausrichtungen und firmieren z.B. als Fachanwalt für Arbeitsrecht, Familienrecht usw.. Rechtsanwälte verfolgen die  Interessen ihrer Mandanten und vertreten diese insbesondere vor Gerichten und Behörden.
Notare werden hingegen nach der Bedarfslage von der Landesjustizverwaltung bestellt und haben ein so genanntes „öffentliches Amt“ inne. Sie nehmen Aufgaben der „vorsorgenden“ Rechtspflege wahr, indem sie unparteiisch für Auftraggeber beispielsweise Beurkundungen oder Beglaubigungen vollziehen.
Schwerpunktmäßig arbeiten Rechtsanwaltsfachangestellte in der Mandatsorganisation und –verwaltung. Sie sind Ansprechpartner für Mandanten, vergeben Besprechungstermine und empfangen die Klienten. Ebenso wichtig sind die Führung der Mandantenakten und des Kalenders. So sind Wiedervorlagen, Termine und Fristen zu überwachen sowie der Schriftverkehr mit Mandanten und Gegnern, Gerichten und Behörden zu erledigen.

Verantwortungsvolle Tätigkeiten für Rechtsanwaltsfachangestellte ergeben sich darüber hinaus in den Rechtsgebieten des gerichtlichen Mahnverfahrens, der Zwangsvollstreckung sowie der anwaltlichen Vergütungsabrechnung und der Buchhaltung.

Schulische Abschlüsse

Für eine Ausbildungsstelle im Ausbildungsberuf 'Automobilkauffrau/mann' benötigen Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem ausbildenden Unternehmen. Für den Zugang zur Ausbildung bestehen formal keine Zugangsvoraussetzungen; die Ausbildung im dualen System steht grundsätzlich allen offen.

Oftmals werden von den Unternehmen bestimmte Abschlüsse verlangt. Informieren Sie sich frühzeitig, ob Ihr bisheriger Abschluss oder ein möglicher Abschluss eines Vollzeitbildungsgangs am HSBK zu einer erfolgreichen Bewerbung führen kann.

 

Bewerber sollten ...

Angehende Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sollten über einen guten Schulabschluss – in aller Regel den mittleren Schulabschluss – verfügen. Erwartet werden von einer/einem Auszubildenden die Beherrschung der deutschen Rechtschreibung sowie gute Umgangsformen.

Die Tätigkeit erfordert  gute Kontakt- und Kommunikationsfähigkeiten im Umgang mit Mandanten, Ausbildern und Kolleginnen/Kollegen. Bereitschaft zur Teamarbeit und selbstständigem Arbeiten gehören ebenso dazu wie Flexibilität, Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit.

Nicht zuletzt sollte eine/ein angehende/angehender RENO-Fachangestellte/r Interesse an rechtlichen Fragestellungen mitbringen.

Zulassung zur Prüfung

Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an einer Zwischenprüfung. Im Ausbildungsnachweis sind die betrieblichen Tätigkeiten, Unterweisungsthemen, Lehrgespräche sowie Themen des Berufsschulunterrichts einzutragen.

 

Prüfungswiederholung

Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.

 

Prüfende Stelle

Die Prüfung wird bei der Rechtsanwaltskammer abgelegt.

 

Prüfungsstruktur

Abschlüsse

Die duale Berufsausbildung endet mit einer Berufsabschlussprüfung vor der Rechtsanwaltskammer.

In der Berufsschule wird der Berufsschulabschluss und damit der Erweiterte Erste Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) vergeben.

Bei einem bestimmten Notendurchschnitt und dem Nachweis notwendiger Englischkenntnisse kann der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) und darüber hinaus die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben werden.

Am Hubertus-Schwartz-Berufskolleg wird auch ein zusätzliches Unterrichtsangebot für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss (Fachoberschulreife) ermöglicht, durch das gleichzeitig mit dem Berufsabschluss die Fachhochschulreife erworben werden kann.


Anschlüsse

Wer den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben hat, kann am Hubertus-Schwartz-Berufskolleg auch nach der Ausbildung durch den Besuch der Fachoberschule Klasse 12B die Fachhochschulreife erwerben.

Wer die Fachhochschulereife erworben hat, kann am Hubertus-Schwartz-Berufskolleg auch nach der Ausbildung durch den Besuch der Fachoberschule Klasse 13 die allgemeine Hochschulreife erwerben.


 

Berufsaussichten

Als weitergehende berufliche Perspektiven bieten sich nach erfolgreicher Ausbildung zur/zum RENO-Fachangestellten und einer mindestens zweijährigen Berufspraxis sowie einem anderthalbjährigen Lehrgang die Qualifikation zur/zum „geprüften Rechtsfachwirt/in“ oder „geprüften Rechts- und Notarfachwirt/in“  durch die zuständige Rechtsanwalts- oder Notarkammer an.

Mit einer derartigen Aufstiegsbildung wird ein eigenständiges fachliches Arbeiten im Anwalts- und Notarbüro in Zusammenarbeit mit den Juristen möglich. Spezialisierungen sind jedoch auch im Rahmen von Weiterbildungen denkbar, indem einzelne Lehrgänge und Seminare der Rechtsanwalts- und Notarkammer besucht werden, z.B. in den Bereichen

  • Anwaltsgebührenrecht
  • Kostenrecht der Notare
  • Notarielles Verfahrensrecht
  • Rechnungswesen
  • Zwangsvollstreckung und vieles mehr.

Unterrichtsorganisation

Der Bildungsgang wird in ausschließlich für diesen Ausbildungsberuf geführten Fachklassen nach Ausbildungsjahren getrennt organisiert.

 

Unterrichtszeiten

Unterstufe: Zwei wöchentliche Berufsschultage à 6 Unterrichtsstunden.
Mittelstufe: Zwei wöchentliche Berufsschultage à 6 Unterrichtsstunden.
Oberstufe: Zwei wöchentliche Berufsschultage à 6 Unterrichtsstunden.

 

Unterrichtsfächer

 

Berufsbezogener Bereich

  • Betriebsprozesse
  • Wirtschafts- & Sozialprozesse
  • Anwaltliche Geschäftsprozesse
  • Notarielle Geschäftsprozesse
  • Textverarbeitung
  • Rechnungswesen

 

Berufsübergreifender Bereich

  • Religion
  • Englisch
  • Politik / Gesellschaftslehre
  • Deutsch / Kommunikation

Lernfelder

Der Unterricht ist im berufsbezogenen Lernbereich in sogenannten Lernfeldern organisiert. Die Fachangestellten übernehmen rechtsanwendende, organisatorische und kaufmännische Aufgaben. Sie bereiten Schriftsätze und Akten vor, planen und überwachen Termine und berechnen Fristen sowie Gebühren. Sie erfassen komplexe rechtliche Zusammenhänge. Dazu gehört der sichere Umgang mit Rechtsvorschriften. Sie überblicken den Geschäfts- und Ar-
beitsprozess und können die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auch unter wirtschaftlichen Aspekten beurteilen.


Die Lernfelder im Einzelnen:

Beruf und Ausbildungsbetrieb präsentieren
Arbeitsabläufe im Team organisieren
Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen anwenden
Ansprüche außergerichtlich geltend machen
Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen
Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren und bewertenWirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche Entscheidungen beurteilen
Sachenrechtliche Regelungen bei der Auftragsbearbeitung anwenden
Dienstordnungs- und beurkundungsrechtliche Vorschriften anwenden
Zivilrechtliche Zahlungsansprüche gerichtlich geltend machen
Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren begleiten
Vorgänge in der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen bearbeiten
Ehe- und Partnerschaftsverträge vorbereiten und abwickeln
Urkunden in erbrechtlichen Angelegenheiten bearbeiten
Liegenschaftliche Angelegenheiten vorbereiten und abwickeln
Erstanmeldungen im Handels- und Gesellschaftsrecht vorbereiten und abwickeln

Ansprechpartner


Christan Jatzek

StD Christian Jatzek

Telefon: 02921 3664 45

E-Mail: cjatzek



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Webseite der Rechtsanwaltskammer Hamm

Informationen aus erster Hand von der für das HSBK zuständigen Kammer



Informationsfilm der Bundesagentur für Arbeit

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