Aktuelle Informationen zur Unterrichtslage des Schuljahres 2022/2023

Liebe Schülerinnen und Schüler,

ab dem 10.08.2022 können grundsätzlich alle symptomfreien Personen unser Berufskolleg in Präsenzform besuchen.

Es besteht keine Maskenpflicht am Sitzplatz, im Rahmen Ihrer Eigenverantwortlichkeit empfehlen wir das freiwillige Tragen von Masken innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen.

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Erkrankung nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, müssen sich im Sekretariat per Mail an info(at)hubertus-schwartz-soest.de krankmelden.

Folgende Hinweise (abgleitet aus den Empfehlungen des NRW-Schulministeriums) sind zu beachten:

 

>> Schulbesuch möglichst symptomfrei

  • Am ersten Schultag erhalten alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich selbst zu testen, danach testen sich die Schülerinnen und Schüler anlassbezogen und grundsätzlich freiwillig zu Hause.
  • Bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch - selbst bei Vorliegen eines negativen Tests – nicht angezeigt.
  • Mit Symptomen sollte niemand die Schule aufsuchen, ohne vorher zu Hause einen Antigenselbsttest durchgeführt zu haben; dafür erhalten die Schülerinnen und Schüler fünf Antigenschnelltests.

 

>> Anlässe für das Testen zu Hause

  • keine Symptome, aber Kontakt mit einer infizierten Person
  • leichte Symptome: War der Test negativ, tritt aber in den folgenden 24 Stunden keine deutliche Besserung ein, sollte vor jedem Schulbesuch ein weiterer Test durchgeführt werden. Sollten diese Tests negativ sein, steht dem Schulbesuch nichts im Wege.

 

>> Testungen in der Schule

  • Finden nur ausnahmsweise statt, wenn offenkundig typische Symptome einer Atemwegserkrankung vorliegen. Dann kann die Lehrerin oder der Lehrer die Schülerin oder den Schüler zu einem Test auffordern. Liegt eine Bestätigung einer erziehungsberechtigen Person bzw. der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers selbst vor, dass vor dem Schulbesuch am selben Tag ein Test zu Hause negativ war, wird auf den Test in der Schule verzichtet. Hier ist eine formlose schriftliche Erklärung ausreichend. Grundsätzlich entscheidet die Lehrkraft, ob bei schweren Symptomen eine weitere Teilnahme am Unterricht vertretbar ist

 

>> Umgang mit positiven Testergebnissen

  • Isolierung/Quarantäne für 10 Tage ab dem Tag des ersten Symptomauftritts oder ab der Durchführung des ersten positiven Tests
  • Freitestung möglich nach 5 Tagen - hierfür ist ein negativer Bürgertest verpflichtend

 

>> Umgang mit anstehenden Prüfungen

  • Ein Prüfling mit positivem Ergebnis eines Bürgertests oder PCR-Test ist während der Insolationszeit von Prüfungen entschuldigt. (Selbsttests nicht ausreichend!)
  • Nach 5 Tagen Isolierung muss der Prüfling eine neues positives Testergebnis (Bürger- oder PCR-Test) oder ein ärztliches Attest vorweisen, um bei Prüfungen entschuldigt zu sein.
  • Die Isolierung endet frühestens am fünften Tag, wenn der Prüfling einen negativen Bürger- oder PCR-Test nachweisen kan

 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

Freundliche Grüße

Thomas Busch

(Schulleiter)

Text: BST