BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)


Eine BAföG-Beantragung ist bis zum 30. Lebensjahr zu Beginn eines Bildungsganges möglich. In der Regel wird das Elterneinkommen bei der BAföG-Ermittlung berücksichtigt. Wie hoch die Höhe der Einkünfte der Eltern sein dürfen, um Schüler-BAföG erhalten zu können, hängt von vielen Faktoren ab und wird individuell berechnet. Die BAföG-Stellen raten daher auf jeden Fall einen Antrag zu stellen.

Grundsätzlich förderungsfähig sind am Hubertus-Schwartz-Berufskolleg folgende Bildungsgänge:

  1. Kaufmännische/-r Assistent/-in Informationsverarbeitung
  2. Kaufmännische/-r Assistent/-in Fremdsprachen
  3. Fachoberschulklassen (FOS12B, FOS13)

Kann die Schülerin oder der Schüler nicht bei den Eltern wohnen und können die Bedingungen für eine auswärtige Unterbringung anerkannt werden, so ist es auch in allen weiteren vollzeitschulischen Bildungsgängen am Hubertus-Schwartz-Berufskolleg möglich, Schüler-BAföG zu erhalten. BAföG-Anträge können über das Sekretariat des Hubertus-Schwartz-Berufskollegs bezogen werden.

 

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)


Innerhalb der einer betrieblichen Berufsausbildung wird BAföG nicht gewährt. Hier kann unter Umständen die Berufsausbildungsbeihilfe (z. B. Zuschuss zur Miete oder Fahrtkostenbeteiligung) bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.

 

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)


Die ausbildungsbegleitenden Hilfen ilfen zielen darauf ab, die Aufnahme, die Fortsetzung und den erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen zu ermöglichen. Beispiele dieser Unterstützung können Nachilfe in Fachtheorie oder das Vorbereiten von Klassenarbeiten und Prüfungen sein.

 


MEH